AGB

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Reisebedingungen/Allgemeine Vertragsbedingungen

Haake Haus & Ferienservice vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte zwischen den Vermietern und einem Gast, entsprechend dem aktuellen, vertraglich gebundenen Unterkunftsangebot. Die entstehenden vertraglichen Beziehungen werden direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast geschlossen. Haake Haus und Ferienservice handelt im Auftrag der Vermieter. Der Mietvertrag wird im Namen und für Rechnung der Eigentümer der Vermietungseinheiten abgeschlossen.

1. Leistungen
Mit dem Abschluss eines Gastaufnahmevertrages erwirbt der Gast den Anspruch auf Erfüllung aller im Vertrag genannten Leistungen, soweit in der Reservierungsbestätigung nichts anderes angegeben wurde. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Objektes durch den Gast ist ausgeschlossen. Das Empfangen von Besuchern ist nur mit Erlaubnis des Vermieters/Vermittler möglich

2. Buchung/Zahlung
Nach Eingang eines unterzeichneten Vertragsangebotes und der Anzahlung von 20 % der Gesamtsumme auf das im Vertrag angegebene Konto, erhält der Gast von Haake Haus und Ferienservice eine Reservierungsbestätigung. Diese bestätigt zugleich den rechtsverbindlichen Abschluss eines Gastaufnahmevertrages. Den Restbetrag von 80 % hat der Gast bis 20 Tage vor Anreise auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen. Bei Bezahlung in bar oder per Überweisung erfolgt eine Rücküberweisung des Kautionsbetrages innerhalb von 7 Tagen nach Abreise auf ein von dem Mieter zu benennendes Bankkonto. In diesen Fällen müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass eine Barauszahlung der Kaution sowie auch die persönliche Abnahme des Ferienobjektes bei Abreise aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. Die Abnahme erfolgt durch unser Serviceteam mit der Endreinigung.

3. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung aller im Vertrag genannten Bedingungen, einschließlich der Beherbergung der angemeldeten Personen. Eine Mehrbelegung ist nicht gestattet. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadensersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, ohne vorherige Stornierung, den vereinbarten Preis termingerecht zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Haake Haus & Ferienservice ist gemeinsam mit dem Vermieter gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit erneut zu vermieten. Bei einer erneuten Vermietung der Unterkunft wird für den entsprechenden Zeitraum auch der zunächst einbehaltene Betrag durch den Vermieter an den Gast ausgezahlt. Während der Hauptsaison kann der Mieter die Ferienunterkunft am Anreisetag frühestens ab 16.00 Uhr beziehen. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Bei späterer Ankunft ist der Vermieter, der Vermittler bzw. Schlüsselverwalter zuvor zu informieren, ansonsten ist dieser berechtigt, die Unterkunft für eine Übernachtung kurzfristig selbst zu vermieten. Am Abreisetag hat die Abreise grundsätzlich bis um 10.00 Uhr zu erfolgen. Die Unterkunft wird vom Mieter in einem besenreinen Zustand übergeben, dazu gehören das Ausräumen der Geschirrspülmaschine und der Entfernung der Asche aus den Kaminen (wenn diees nicht eingehalten wird kann eine Nachberechnung von 20,00 € erfolgen ) Des Weiteren sind durch den Mieter Hausmüll, Flaschen und Altpapier ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht - auch nicht vorübergehend - aus der Wohnung entfernt werden. Während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände im Inventar sind vom Mieter zum Selbstkostenpreis zu ersetzen.
Bei Abwesenheit aus der Ferienwohnung sind  insbesondere Geschirrspüler, Waschmaschinen, TV und Radioanlagen, Toaster, Kaffeemaschinen und Wasserkocher nicht zu betreiben bzw. auszuschalten.

Die Aufladung von Akkus (E-Bike) hat nur außerhalb der Wohnungen (in den Abstellräumen) zu erfolgen und ist bei Abwesenheit vom Objekt nicht zu betreiben bzw. auszuschalten

Das Abstellen der Fahrräder in den Wohnungen/Haus ist untersagt.

4. Stornierung
Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Reise muss schriftlich (Brief, E-Mail.) angezeigt werden. Haake Haus & Ferienservice ist berechtigt, für die entstandenen Aufwendungen Entschädigung zu verlangen. Nach Datum des Zuganges einer Stornierung werden folgende Pauschalsätze in Rechnung gestellt.
100 Tage vor Mietbeginn 60,00 € Brutto Bearbeitungsgebühr, bis zu 45 Tage vor Mietbeginn - 20% des Übernachtungspreises, bis 35 Tage vor Mietbeginn - 50% des Übernachtungspreises bis 1 Tag vor Mietbeginn - 80% des Übernachtungspreises bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtantritt des Mietverhältnisses - 100% des Übernachtungspreises Die vorgenannten Stornogebühren sind sofort fällig und können mit der geleisteten Anzahlung verrechnet werden. Bei einer Pandemie kann eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € berechnet werden.

5. Haftung
Da Haake Haus & Ferienservice im Auftrag der Vermieter arbeitet, haftet sie nur für die eigenen Fehler bei der Vermittlung und beim Vertragsabschluss. Für die Leistungen aus dem Gesamtvertrag haftet der jeweilige Vermieter direkt. Alle Angaben und Preise wurden bei den Vermietern mit größter Sorgfalt eingeholt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Der Gast hat das Ferienobjekt und das Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden dem Vermieter zu melden. Für fehlende, beschädigte oder entzwei gegangene Gegenstände haftet der Gast.

6. Rauchverbot in Ferienobjekten
Es darf grundsätzlich nur in den ausgewiesenen Objekten geraucht werden. In den Ferienimmobilien, die als Nichtraucherwohnung ausgewiesen sind, gilt ein absolutes Rauchverbot. Sollten der Vermieter oder wir als Vermittler einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei Abreise in dem gebuchten Ferienobjekt feststellen, so erhält der Vermieter einen Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe der Kaution, zum Ausgleich für gesonderte Reinigungsmaßnahmen (z.B. spezielle Textil- oder Polsterreinigung) und, wenn erforderlich, für eine malermäßige Instandsetzung. Zudem wird dem Gast gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen Bei Buchung einer Unterkunft in einem reetgedeckten Ferienhaus/Wohnung ist grundsätzlich das Grillen mit einem Holzkohlegrill VERBOTEN. Bei Zuwiderhandlung haftet der Gast.

7. Internetnutzung in Ferienobjekten
In ausgewiesenen Ferienobjekten steht dem Gast ein Internetzugang zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass der Gast keinen Anspruch auf diese Leistung hat. Der Vermieter sowie der Vermittler übernehmen keine Verantwortung und Haftung für die vom Gast besuchten Internetseiten und deren Inhalte sowie daraus resultierende Downloads, Bestellungen oder sonstige Verpflichtungen. Der Vermieter und der Vermittler lehnen jegliche Haftung für den vom Eigentümer bereitgestellten und vom Gast genutzten Internetzugang ab. Bei Anreise bitten wir Sie, ein entsprechendes Nutzungsformular zu unterschreiben.

8. Kündigung durch den Vermieter / Vermittler
Der Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter andere Mieter in der Anlage trotz vorheriger Abmahnung weiter nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung

9. Zusatzleistungen & Kurtaxe
Unsere Zusatzleistungen können Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung oder jederzeit telefonisch, per Email oder auf anderem Weg bestellen. Alle Preise sind inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und bei Anreise fällig. Die Kurtaxe wird entsprechend der ortsüblichen Satzung Erhoben. Reklamation / Mitwirkungspflicht Sollten Mängel auftreten, ist eine Forderung auf Abhilfe zunächst an den jeweiligen Vermieter bzw. Verwalter (Haake Haus & Ferienservice) zu stellen. Bei einer Information an Haake Haus und Ferienservice wird diese vermittelnd und beratend tätig.

10. Irrtumsvorbehalt
Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z.B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten. Ostseebad Wustrow, den 01.04.2012
 

 

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

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